Lockdown: Wer darf öffnen und wer nicht?
Veröffentlicht: Freitag, 18.12.2020 10:47
Die Verunsicherung im Lockdown ist groß - auch in Menden.
Dort erreichen zahlreiche Anfragen von Einzelhändlern das Ordnungsamt. Die Stadt will dabei jeden einzelnen Fall genaustens prüfen. Denn es gibt offenbar Schlupflöcher in der Verordnung, heißt es aus dem Rathaus. Bürgermeister Roland Schröder ist demnach bewusst, dass Corona auch dem Einzelhandel und Dienstleistern viel abverlangt und verspricht eine wohlwollende Prüfung. "Aber am Ende muss es darum gehen, Kontakte weitestgehend zu vermeiden", so Schröder. Um Missverständnisse zu vermeiden, bittet das Ordnungsamt darum, Anfragen zur Öffnung eines Geschäftes schriftlich per E-Mail zu stellen. Konkret erlaubt das Land per Verordnung „medizinisch notwendige Dienst- und Handwerksleistungen“. So dürfen beispielsweise Physio- und Ergotherapeuten öffnen - nicht aber Kosmetik - oder Manikür-Studios.
Genaue Einordnungen sind unter https://www.land.nrw/corona aufgeführt. Erlaubt ist das Abholen bestellter Waren. Allerdings nur für einzelne Kunden unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Außerdem müssen alle weiteren Waren für den Kunden, wenn er das Geschäft betreten sollte, unzugänglich sein. Das Ordnungsamt erwartet, dass die Bestellvorgänge dokumentiert werden und somit überprüfbar sind.
Anfragen bitte an ordnungsamt@menden.de.