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Linke fordert Katzenschutzverordnung für den Märkischen Kreis
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Linke fordert Katzenschutzverordnung für den Märkischen Kreis

Im Märkischen Kreis soll eine kreisweite Katzenschutzverordnung eingeführt werden. Die Kreistagsfraktion DIE LINKE fordert damit eine Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Kastrationspflicht für Katzen.

Veröffentlicht: Dienstag, 10.03.2026 17:32

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Linke will Katzenschutzverordnung im Märkischen Kreis

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Die Kreistagsfraktion DIE LINKE fordert die Einführung einer Katzenschutzverordnung für den gesamten Märkischen Kreis. Der entsprechende Antrag wird am Abend (10.03.) im Ausschuss für Abfallwirtschaft, Umweltschutz und Planung vorberaten. Am Donnerstag (12.03.) folgt die Vorberatung im Kreisausschuss, bevor der Kreistag am 19. März abschließend darüber entscheiden soll. Rechtsgrundlage wäre §13b des Tierschutzgesetzes, der den Erlass einer solchen Verordnung zum Schutz freilebender Katzen ermöglicht.

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Kreistag im Märkischen Kreis diskutiert über Katzenschutz

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Nach dem Willen der Linken soll die Katzenschutzverordnung drei Kernpunkte umfassen: eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen mit Zugang zum Freien, eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen sowie die Möglichkeit, Fundtiere durch den Tierschutzverein nach 48 Stunden kastrieren zu lassen. Durch die Kennzeichnung per Transponder und Registrierung sollen entlaufene Katzen künftig schneller ihren Besitzern zugeordnet werden können. Zudem würde klargestellt, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter ihre Tiere selbst kastrieren lassen müssen und die Kosten dafür tragen. Bislang werden die Kosten für die Kastration verwilderter Katzen größtenteils vom örtlichen Tierschutzverein übernommen. Im Tierheim Dornbusch in Schalksmühle wurden zwischen 2018 und 2022 insgesamt 465 Fundkatzen aufgenommen. Die meisten dieser Tiere waren weder kastriert noch registriert.

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Linke fordert Katzenschutzverordnung für den Märkischen Kreis
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Mehr als zwei Millionen Streunerkatzen sollen in Deutschland leben. Diese Tiere stammen von Hauskatzen ab, sind oft scheu und vermehren sich unkontrolliert.
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Bisherige Regelungen im MK nicht durchsetzbar

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Im Märkischen Kreis gibt es bislang keine kreisweite Katzenschutzverordnung - im Gegensatz zu anderen Kreisen in Nordrhein-Westfalen. Zwar existieren in einzelnen Städten wie Iserlohn bereits Regelungen, diese können laut der Linken jedoch nicht durchgesetzt werden, da die Regelungsebene bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegt. Eine kreisweite Verordnung würde daher einheitliche und durchsetzbare Standards für alle 15 Städte und Gemeinden im Märkischen Kreis schaffen.

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Linke fordert Katzenschutzverordnung für den Märkischen Kreis
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Verwilderte Katzen und nicht kastrierte Freigänger vermehren sich oft unkontrolliert - Inzucht ist dabei keine Seltenheit und führt häufig zu schweren Gendefekten bei den Kitten. (Symbolfoto)
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Zwei Millionen verwilderte Katzen in Deutschland

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In Deutschland leben nach Angaben der Linken rund zwei Millionen verwilderte Katzen. Sowohl der Bund als auch das Land NRW empfehlen - analog zum Deutschen Tierschutzbund - die Einführung entsprechender Katzenschutzverordnungen. Mit einer solchen Verordnung könne der Märkische Kreis einen Beitrag leisten, die Katzenpopulation langfristig zu kontrollieren und vorbeugenden Tierschutz zu leisten. Darüber hinaus ergebe sich ein positiver Nebeneffekt für Singvögel, Kleinsäuger und Reptilien, deren teilweise bereits bedrohte Bestände durch verwilderte Katzen beeinträchtigt werden.

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