
Täter nutzte Zahlung von Mietschulden als Vorwand
Ein Mann aus Schalksmühle muss nach einer brutalen Attacke auf sein Vermieter-Ehepaar lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Hagen verurteilte den 61-Jährigen wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Nach Überzeugung des Gerichts klingelte der Täter im vergangenen Oktober an der Wohnungstür seiner Opfer. Als Vorwand gab er an, offene Mietschulden begleichen zu wollen. Sobald sich die Tür öffnete, griff er unvermittelt mit einem Messer an.
61-Jähriger griff Vermieterpaar mit Messer an
Bei der Attacke stach der Verurteilte den gerichtlichen Feststellungen zufolge zunächst auf den Ehemann ein und verletzte diesen schwer. Anschließend richtete er die Waffe gegen die Frau. Sie erlitt eine Stichverletzung in der Brust, an der sie noch vor Ort verstarb. Der Ehemann überlebte den Angriff schwer verletzt. Das Gericht ahndete dieses Vorgehen nun mit der höchstmöglichen Strafe.
Revision vor dem Bundesgerichtshof ist noch möglich
Ob das Urteil gegen den 61-Jährigen bereits das letzte Wort ist, bleibt abzuwarten. Bislang ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, Rechtsmittel wie eine Revision einzulegen. In diesem Fall müsste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Verfahren befassen.