Lebenslang für grausamen Mord in Menden

Nach dem brutalen Mord an einer 17-jährigen Frau aus Menden gibt es ein Urteil.


© Märkischer Kreis

Der angeklagte 24-jährige Syrer muss lebenslang ins Gefängnis. Für das Landgericht Arnsberg war klar: der junge Mann hatte im vergangenen März die Schwester seiner Ex-Verlobten mit Benzin übergossen und in Brand gesteckt. Die Frau war zwei Wochen später an ihren schweren Verletzungen gestorben. Er soll mit der Trennung von seiner Verlobten nicht zurechtgekommen sein. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer grausamen, heimtückischen Tat. Der Angeklagte habe außerdem mit Brandbeschleuniger ein gemeingefährliches Mittel eingesetzt. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, in Revision zu gehen.

Schon vorher gewalttätig

Der Angeklagte sei gegenüber seiner früheren Verlobten schwer gewalttätig geworden, habe sie gewürgt. Im Oktober 2023 kam es zur Trennung. «Mit dieser Trennung kam der Angeklagte nicht zurecht», schilderte der Vorsitzende. Der 24-Jährige habe seiner Ex-Partnerin immer wieder gedroht, sie habe in ständiger Angst gelebt.

Opfer brannte "lichterloh"

Einer im Prozess verlesenen Baumarkt-Rechnung zufolge soll der Angeklagte kurz vor der Tat unter anderem einen schweren Vorschlaghammer und mehrere Kanister gekauft haben. Der Vorsitzende Richter sagte, es habe im Prozessverlauf keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zum Tatzeitpunkt gegeben.

Am Tattag habe er einen Sack mit Kanistern zum Haus gebracht, geklingelt und die Absicht gehabt, «die öffnende Person mit Benzin zu übergießen, anzuzünden und zu töten», schilderte der Vorsitzende. Das Motiv laut seiner Schilderung: Der Angeklagte wollte seiner früheren Verlobten «größtmöglichen seelischen Schaden» zufügen, indem er ihrer Familie schwerstes Leid zufügte. Das Opfer «brannte lichterloh», sagte der Vorsitzende. Die junge Frau erlitt schwerste Verbrennungen, wurde mehrfach operiert und starb zwei Wochen später an Multiorganversagen.

Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe verlangt, die Verteidigung hatte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und elf Monaten plädiert. Der Prozess lief seit Mitte September. Das Gericht verurteilte ihn unter anderem auch wegen schwerer Körperverletzung und schwerer Brandstiftung. Er habe auch in Kauf genommen, dass das Haus in Brand geriet und weitere Personen gefährdet wurden, so das Urteil.

Während des Prozesses gab es am letzten Verhandlungstag immer wieder Unterbrechungen und Verzögerungen. Das Urteil wurde erst am Abend verkündet./ AnS

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