Landrat verteidigt Ausgangssperre
Veröffentlicht: Mittwoch, 14.04.2021 15:24
Nach wie vor gilt die nächtliche Ausgangssperre:

Von neun Uhr abends bis um fünf Uhr morgens müssen wir zu Hause bleiben. Die vom Verwaltungsgericht Arnsberg gekippte Ausgangssperre muss jetzt vom Oberverwaltungsgericht Münster noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden, denn: Der Märkische Kreis hat Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung aus Arnsberg eingelegt. Landrat Marco Voge hält die nächtliche Ausgangssperre immer noch für ein probates Mittel:
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte allerdings ernsthafte Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Ausgangssperre angemahnt. So konnte das Gericht es nicht nachvollziehen, dass gerade private Kontakte zur Nachtzeit einen ins Gewicht fallenden Anteil am gesamten Infektionsgeschehen haben sollen. Wann das Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache verhandelt, ist unklar.