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Kurzarbeitergeld verlängert
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Kurzarbeitergeld verlängert

Der Gesetzgeber hat die Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni 2022 verlängert.


Veröffentlicht: Mittwoch, 16.03.2022 14:00

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Das teilt die Arbeitsagentur in Iserlohn mit. Dazu gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindesten 10 Prozent der Beschäftigten einen Lohnausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommenen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zu Qualifizierung während der Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt.



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