Kurzarbeitergeld und Feiertage
Veröffentlicht: Mittwoch, 06.05.2020 13:24
Viele Arbeitgeber im Märkischen Kreis mussten in den vergangenen Wochen Kurzarbeit beantragen und erwarten eine schnelle Bearbeitung.

Dafür muss aber auch der Antrag korrekt gestellt sein. Vor allem bei Monaten mit Feiertagen gibt es immer wieder Probleme, sagt die Agentur für Arbeit in Iserlohn. Dazu zählen auch die Monate Mai und Juni. Deshalb nochmal der Hinweis: Betriebe, die an diesen Tagen nicht arbeiten, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, haben KEINEN Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das sogenannte „Ist-Entgeld“ in den Anträgen kann deshalb nicht „null“ sein. Branchen, die auch an Feiertagen arbeiten, haben natürlich auch an diesen Tagen weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Weitere Hinweise und Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de/Kurzarbeit
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/iserlohn/presse
Bei Fragen wendet euch gern telefonisch an die Agentur für Arbeit Iserlohn:
Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 5555 20