Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen teilweise verlängert
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.07.2022 17:11
Das Bundeskabinett hat die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld teilweise bis Ende September verlängert. Bis zum 30. September 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben im Märkischen Kreis mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben.

Das gilt auch für Betriebe, die ab dem 1. Juli neu oder nach mindestens dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. Die Beschäftigten erhalten für bis zu 12 Monate 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts, mit Kindern 67 Prozent. Der Zuverdienst aus einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommenen Minijob wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt. Die Ansprechpartner*innen für das Thema Kurzarbeitergeld für die Standorte Dortmund, Hagen und Hamm sind unter der Rufnummer 0231 842-9031 erreichbar. Die Ansprechpartner*innen für die Standorte Iserlohn und Siegen erreicht ihr unter der Rufnummer 0231 842-9032.