Kurzarbeitergeld auch für geflutete Betriebe
Veröffentlicht: Dienstag, 27.07.2021 14:05
Die Hochwasserkatastrophe hat auch bei uns im Märkischen Kreis viele Menschen schwer getroffen.

Auch Unternehmen haben große Schäden zu verzeichnen und viele Beschäftigte können arbeiten. Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden. Darauf weist die Agentur für Arbeit in Iserlohn hin. Denn in einigen Betrieben kann nur noch eingeschränkt gearbeitet werden - oder der Arbeitsplatz ist komplett weggebrochen. Kurzarbeitergeld greift auch für die notwendige Dauer der Aufräumarbeiten bis zur Aufnahme der Produktion.
Arbeitgeber erreichen die Agentur für Arbeit montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter 0800 45555 20.