
© Pixabay / Symbolbild
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Niemand solle wegen krisenbedingter Zahlungsprobleme seine Wohnung verlieren. Die Zusage betrifft nur große Wohnungsunternehmen mit einem finanziellen Polster. Das heißt, Kleinvermieter sind dabei ausgeschlossen.
Stefan Preußner, Fachanwalt für Mietrecht aus Lüdenscheid rät Mietern dazu, jetzt Rücklagen für die nächste Betriebskostenabrechnung am Jahresende zu schaffen. Proaktiv den Vermietern den doppelten oder dreifachen Betrag zu zahlen, hält er nicht für ratsam.
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