Krücke als Waffe

Eine Gehhilfe ist eigentlich eine Gehhilfe - sie kann aber auch zweckentfremdet werden...


© Pixabay / Symbolbild

Das zeigt jetzt ein Beispiel aus Iserlohn: Gestern (24.03.) kurz vor Mitternacht: Zeugen melden eine Randaliererin am Hochbehälter. Die schlägt demnach mit einer Gehhilfe gegen eine Fensterscheibe. Die Polizei kommt - die Scheibe ist noch ganz - die offenbar nicht mehr ganz nüchterne 48-jährige Hemeranerin bekommt einen Platzverweis. Das sieht sie aber nicht ein - sie holt aus und schlägt mit der Gehhilfe jetzt auf die Polizisten ein! Hilft nichts: Es geht zur Ausnüchterung ins Polizei-Gewahrsam. Gehhilfe leisten in diesem Fall die beiden Polizeibeamten...

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