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Symbolbild Heizung
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Kreishandwerkerschaft kritisiert Gebäudeenergiegesetzentwurf

Die Kreishandwerkerschaft Märkischer Kreis kritisiert in einem offenen Brief den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz.


Veröffentlicht: Samstag, 13.05.2023 07:58

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Die Innungsfachbetriebe sind sich einig, dass dadurch Potenzial verloren geht und die Regelungen nicht offen genug gegenüber anderer Technologien sein. Sie fordern beispielsweise einen offeneren und praxisgerechten Umgang mit der Heizart Biomasse. Von 2024 an sollen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Kreishandwerkerschaft sagt - es kommt jetzt schon zu Lieferproblemen z.B. bei Wärmepumpen. Dadurch könne die angepeilte Frist zum 31. Dezember nicht eingehalten werden. Sie fordert auch einen offeneren Umgang mit der Heizart Biomasse und stellt in einem Positionspapier Änderungsvorschläge vor.

Hier der offene Brief zum Referentenentwurf zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vorlauf zu den Gesprächen der Bundesratsausschüsse und der ersten Befassung des

Bundesrates mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 12. Mai 2023 bitten wir Sie um Un-

terstützung der Argumente des installierenden SHK-Handwerks.

Die von uns vertretenen Innungsfachbetriebe sind diejenigen, die den Kunden gegenübertre-

ten und langfristig für die Umsetzung des neuen GEG in der Praxis sorgen sollen. Das Unver-

ständnis und die Verunsicherung bei Kunden und Fachunternehmen zu den Inhalten des

GEG-Entwurfes sind groß und führen zu Ängsten sowie zu Politikverdrossenheit. Es ist nicht

nachvollziehbar, dass energetisch sinnvolle und effiziente Heizsysteme ausschließlich einer –

in vielen Bereichen nicht einsetzbaren Wärmeerzeugungsart – geopfert werden sollen.

Materialengpässe – und betroffen sind nicht nur die oft erwähnten Wärmepumpen –, fehlende

und mittelfristig nicht zu beseitigende Anschlusskapazitäten im Elektroversorgungsnetz, ver-

änderte Energiepreise, gewaltiger Investitionsbedarf – der für Endkunden auch mit hohen För-

dermitteln nicht zu stemmen sein wird – und faktisch fehlende technische Rahmenbedingun-

gen für den Einsatz von Wärmepumpen werden die guten Ansätze der Verordnung zur Ein-

sparung von CO2 zu Nichte machen.

Aus unserer Sicht fehlen im aktuellen Entwurf des GEG faktisch die zugesagten Regelungen,

die tatsächlich einer Technologieoffenheit Rechnung tragen. Im Hinblick auf die Potenzi-

ale im Sinne der Klimaneutralität, fordern wir Nachbesserungen.

Ein zentraler Kritikpunkt ist das Verbot von Biomasse im Neubau. Insbesondere für den Be-

stand wird die Nutzung zu stark eingeschränkt. Auflagen wie die einer Kombinationspflicht mit

Solar und die verschärfte Pufferspeicherpflicht sind im Vergleich zu anderen Heizvarianten

nicht gerechtfertigt. Vor allem Holzheizungen stellen einen wichtigen Eckpfeiler für Bestands-

gebäude dar und bedienen vor allem da Härtefälle, wo sich die Wärmeversorgung schwer ge-

staltet. Daher fordern wir einen gleichrangigen und praxisgerechten Umgang mit der

Heizart Biomasse.

Weiterhin führt die Festlegung der Erfüllungspflicht auf ein finales „Einbaudatum“ zu erhebli-

chen Irritationen. Aktuell bestürmen Kunden das Fachhandwerk mit Anfragen und Auftrags-

wünschen. Die derzeitige Marktsituation mit ungenauen Lieferdaten macht eine Arbeitspla-

nung bis zum Enddatum 31. Dezember 2023 unmöglich. Ohne Anpassungen und genaue De-

finitionen wird dieser Punkt zu großem Unmut und Rechtsstreitigkeiten führen. Daher fordern

wir die Festlegung auf das „Datum der Beauftragung“ und einen nachgelagerten Einbau-

zeitraum im Jahr 2024.

è In der Anlage finden Sie das Positionspapier „Änderungsvorschläge Gesetz zur

Änderung des Gebäudeenergiegesetzes“ unseres Zentralverbandes SHK in aus-

führlicher Form.

Wir bitten Sie darum, eine tatsächlich sinnvolle Verordnung zu verabschieden, die primär der

Umwelt hilft, ohne stark zu reglementieren.

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