
Der Märkische Kreis will heute (23.04.) prüfen, ob er das neue Infektionsschutzgesetz so übernimmt oder weitere Verschärfungen in seine Verordnung schreibt. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Notbremse im Infektionsschutzgesetz beschlossen - es tritt heute in Kraft. Am Montag (26.04.) laufen die aktuellen Verordnungen von Kreis und Land aus. Das Bundesgesetz sieht unter anderem Ausgangssperren erst ab 22 Uhr vor, die noch gültige Verordnung des Kreises bereits ab 21 Uhr. Auch Kitas sollen in Corona-Hotspots - also auch bei uns - ab Montag wieder in den Notbetrieb. Den Kommunen ist freigestellt, ob sie ihre Verordnungen verschärfen. Wenn überhaupt sind allerdings nur Verschärfungen möglich, ansonsten muss das Bundesgesetz so übernommen werden. Ein erster Eilantrag gegen das neue Gesetz liegt bereits beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor.