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Kreis erlaubt Wildschweinjagd mit Nachtsichtgeräten
© Märkischer Kreis
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Kreis erlaubt Wildschweinjagd mit Nachtsichtgeräten

Der Märkische Kreis hat zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest auch die Jagd mit Nachtsichtgeräten erlaubt. Was das genau heißt.

Veröffentlicht: Mittwoch, 23.07.2025 15:17

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Jagd auf Wildschweine im Märkischen Kreis

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Der Märkische Kreis erlaubt ab sofort die Jagd auf Wildschweine auch mit Nachtsichtgeräten. Die Ausnahme soll dabei helfen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest im Kreis zu verhindern. Im benachbarten Kreis Olpe sowie im Hochsauerlandkreis ist die für Schweine meist tödliche Krankheit bereits ausgebrochen. Da es im Kreis besonders viele Wildschweine gibt soll die Jagd mit Nachtsichtgeräten jetzt Abhilfe schaffen.


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Kreis vor Krankheit schützen

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Der Kreis schreibt dazu:

Zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest lässt der Märkische Kreis als Untere Jagdbehörde bei der Jagd von Schwarzwild ab sofort Nachsichtgeräte in Form von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Zielfernrohre zu, die einen Bildwandler besitzen. Diese Ausnahme vom Bundesjagdgesetz zum Vollzug der ASP-Jagdverordnung gilt bis auf Widerruf. Mit Erlass vom 1. Juli hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund des ASP-Ausbruchs im Kreis Olpe die Unteren Jagdbehörden in NRW gebeten, die Verwendung von Nachtsichtauf- und -vorsätzen für Zielfernrohre per Allgemeinverfügung zur Bejagung von Schwarzwild zeitweise zu erlauben. Die Zulassung von Nachsichtgeräten hat das Ziel, eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen zu unterstützen und die nach wie vor hohen Wildschweinbestände zu reduzieren. Die Regulierung des Wildschweinbestandes ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorge vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, auch in noch nicht direkt betroffenen Regionen.
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