
© Quelle: Märkischer Kreis
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Das Gesetz tritt zum 16. März in Kraft. In NRW sind die Gesundheitsämter für die Überwachung und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zuständig. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun erste Informationen zur konkreten Fragestellung veröffentlicht. Betroffene Einrichtungen und Arbeitgeber können sich bei weitergehenden Fragen an die neu eingerichtete Informationsstelle des Gesundheitsamtes wenden. Infos des Bundesgesundheitsministerium: https://tlp.de/vowls Infostelle des Kreises: impfpflicht@maerkischer-kreis.de
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