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Die Bundesregierung debattiert jetzt über eine Impfpflicht.
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Hintergrund ist ein neuer Erlass der Landesregierung, der der Kreisverwaltung bereits vorliegt.
Städte und Gemeinden soltten möglichst wohnortnahe Angebote sicherstellen, heißt es in dem Erlass.
Orte können zum Beispiel Turnhallen oder leerstehende Ladenlokal sein.
Diese Einrichtungen könnten sowohl für Erst-, Zweit- oder Auffrischungsimpfungen genutzt werden.
Das ärztliche Personal soll durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gestellt werden.
Bereits heute will der Kreis in einer Videokonferenz das weitere Vorgehen abstimmen.
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