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Ein Formfehler des Gesetzgebers hatte dafür gesorgt, das jetzt tausende Bußgeld-Bescheide neu aufgearbeitet werden müssen. Sven Prillwitz von der Stadt Lüdenscheid erklärt, was mit den offenen Verfahren in der Stadt passiert:
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Wer aber sein Bußgeld nach den Vorgaben des neuen Katalogs bereits gezahlt hat, sollte laut Stadt wegen der unklaren Rechtslage Einspruch einlegen. Ob und wann den betroffenen Autofahrern möglicherweise Geld zurückgezahlt wird, ist noch unklar. Die Stadt Lüdenscheid wartet immer noch auf Vorgaben des Landes NRW.
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