Klage gegen Flughafen Dortmund abgewiesen

Am Flughafen Dortmund dürfen auch weiterhin kurz vor und nach den eigentlichen Betriebszeiten Flugzeuge starten und landen.

© Radio MK/Lia Staniewski

Klage gegen Dortmund abgewiesen

Am Flughafen Dortmund dürfen auch weiterhin Flugzeuge kurz vor und nach den regulären Betriebszeiten starten und landen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage von drei Privatpersonen abgewiesen. Damit ist das Verfahren zur Erweiterung der Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen nach mehr als zehn Jahren Rechtsstreit endgültig abgeschlossen.

Klare Vorgaben für die Betriebszeiten

Trotz der Erweiterung der Betriebszeiten gibt es klare Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Besonders wichtig sind die Zeiten zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 24 Uhr. In diesen Stunden gelten spezielle Regelungen, um die Lärmbelästigung für die Anwohner so gering wie möglich zu halten. Der Antrag auf längere Betriebszeiten wurde bereits im Jahr 2010 gestellt und vier Jahre später genehmigt. Jetzt wurde die Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht endgültig bestätigt. Der Flughafen Dortmund reagiert mit dieser Erweiterung auf die gestiegene Nachfrage im Flugverkehr.

Weitere Meldungen