Kiffen erlaubt?- Diskussion auch im MK

Es ist schon lange in der Diskussion - das "Kiffen" soll legalisiert werden. Die Vorgaben für die geplante Cannabis-Freigabe in Deutschland werden offenbar konkreter.

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Das berichtet zumindest das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" - und beruft sich dabei auf ein angebliches Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach soll Erwachsenen der Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis künftig erlaubt sein. Das stößt auf Kritik. So auch bei Andreas Barnewitz von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Märkischen Kreis:


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Barnewitz weist zudem darauf hin, dass die Polizei die Vorgaben schwer kontrollieren kann. Bis zum Ende des Jahres soll ein Gesetzentwurf zur Cannabis-Freigabe vorliegen. Der soll dann im nächsten Jahr umgesetzt werden.

Aber es gibt auch positive Stimmen dazu - auch aus dem Märkischen Kreis. Stefan Tertel sagt als Geschäftsführer der Anonymen Drogenberatung (DROBS) im Märkischen Kreis dazu:

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Tertel argumentiert weiter, dass der Staat die Steuereinnahmen durch den Cannabis-Verkauf dann für die Suchtvorbeugung an Schulen nutzen sollte. Zudem muss seiner Meinung nach geklärt werden, wie mit dem Kiffen im Verkehr und auf der Arbeit umgegangen wird.

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Nach dem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland sehen die Eckpunkte des Gesundheitsministeriums auch vor, den Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen zu erlauben. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis solle maximal 15 Prozent betragen dürfen. Um «cannabisbedingte Gehirnschädigungen» zu verhindern, dürften an Menschen von 18 bis 21 Jahre nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werden. Grundsätzlich könnte Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Würden Jugendliche unter 18 Jahre mit Cannabis erwischt, solle Straffreiheit gelten. Allerdings sollten Jugendämter sie dann zur Teilnahme an Präventionskursen verpflichten. Zudem solle das mitgeführte Cannabis beschlagnahmt werden. Für Standorte von Cannabis-Geschäften stünden Vorgaben wie Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen im Blick. Trotz einer Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabis-Produkte zu werben.

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