
Die Stadt will im zweiten Halbjahr nämlich wieder verstärkt den Rückschnitt kontrollieren - und gegebenenfalls auch Bußgelder verhängen. Sträucher und Hecken, die an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzen, müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Das sei wichtig, damit Rettungsfahrzeuge im Notfall durchkommen und die Müllabfuhr nicht behindert wird, heißt es. / AnS
Weitere Infos der Stadt
Diese und alle anderen Grünabfälle können zu den bekannten Öffnungszeiten am Grünabfall-Container, der sich am städtischen Bauhof befindet, entsorgt werden. Auch die Gehwege sind von den Anliegern regelmäßig zu reinigen, wobei insbesondere Unkrautbewuchs zu entfernen ist. Die Verkehrssicherungspflicht liegt in diesem Bereich bei den Anliegern, so dass diese im Haftungsfall in Anspruch genommen werden und sich eventuell mit
entsprechenden Schadenersatzforderungen auseinandersetzen müssen.