
Pflicht zur Kastration und Kennzeichnung durch Chip oder Tattoo
In Kierspe gilt für alle Katzen, die Zugang ins Freie haben, eine strenge Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht. Wie die Stadt mitteilt, müssen die Tiere vor ihrem ersten Freigang von einem Tierarzt kastriert werden. Zusätzlich ist eine dauerhafte Kennzeichnung per Mikrochip oder Tätowierung vorgeschrieben. Diese Regelung gilt für männliche und weibliche Katzen gleichermaßen, sobald sie älter als sieben Monate sind.
Wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert, gilt als Halter
Mit der Verordnung will die Verwaltung in Kierspe die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden Katzen eindämmen. So soll das Tierleid verringert und die Zahl der herrenlosen Tiere langfristig gesenkt werden. Besonders wichtig für Anwohner: Wer freilaufende Katzen regelmäßig füttert, übernimmt laut Stadt die Verantwortung für die Tiere. Diese Personen gelten rechtlich ebenfalls als Halter und unterliegen somit der Kastrationspflicht.
Verstöße gegen die Verordnung können Geldstrafen nach sich ziehen
Für die Zucht von Rassekatzen kann bei der Stadt Kierspe auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer kontrollierten Zucht und einer ordnungsgemäßen Versorgung der Tiere. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Verordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld bestraft werden können.