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Wichtig ist die vor allem für Säuglinge und Kinder. Aber auch Erwachsene sollten ihren Impfschutz unter Umständen auffrischen lassen. Keuchhusten fällt unter das Infektions-Schutz-Gesetz und ist daher meldepflichtig. Im Märkischen Kreis ist die Zahl der Keuchhustenfälle 2018 im Vergleich zum Vorjahr mit 59 Infektionsfällen konstant geblieben.
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