Keine FFP2-Maskenpflicht mehr in Bussen im MK
Veröffentlicht: Montag, 14.06.2021 14:25
Ab sofort müssen Fahrgäste der Märkischen Verkehrsgesellschaft (MVG) keine FFP2-Masken mehr tragen.
Das gilt laut der aktuellen Coronaschutzverordnung nach Angaben der MVG in Bussen und an Haltestellen. Alle Fahrgäste ab 6 Jahren sind verpflichtet, eine medizinische (OP) Maske zu tragen. Kinder zwischen 6 und 13 Jahren dürfen alternativ auch eine Alltagsmaske tragen, soweit ihnen eine medizinische Maske von der der Passform her nicht passt. Die Mindestabstände müssen allerdings weiter eingehalten werden.
- Ergänzende Informationen zur Coronaschutzverordnung und zum richtigen Verhalten im ÖPNV sowie Links zu den Seiten des Landes NRW finden Interessierte auf der Internetseite der MVG www.mvg-online.de
- Hinweis: Die entsprechende Änderung findet sich im § 5 Abs. 3 CoronaSchV NRW: (3) Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands und auch am Sitzplatz. 1. bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung sowie für das Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt,…Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Gesichtsmaske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.