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Damit sollten Einzelhändler die Chance bekommen, Umsatzeinbußen auszugeleichen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einem Eilbeschluss aber entschieden: Die Corona-Krise ist kein Anlass für zusätzliche Sonntagsöffnungen.
Schon in der vergangenen Woche hatte das Gericht ein ähnliches Urteil für zwei andere NRW-Städte gefällt. Die Stadt Iserlohn wollte offenbar trotzdem an dem verkaufsoffenen Sonntag festhalten - Die Gewerkschaft Verdi hatte geklagt.
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