Kein Unterrichtsausschluss durch Impfpflicht

Wer einen Kita- oder Schulplatz für sein Kind möchte, muss ab nächstem Monat eine Masernimpfung für das Kind nachweisen.


Corona-Impfung
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Dann tritt auch im Märkischen Kreis die Impfpflicht in Kraft. Schulen haben damit aber Schwierigkeiten, weil sie Kinder ohne Impfung nicht vom Unterricht ausschließen können. Die Schulpflicht steht über der Impfpflicht. Und Zwangsimpfungen wird es auch nicht geben. Deshalb können die Schulen Kinder ohne Impfung nur an das Gesundheitsamt melden. Das kann weiter mit Beratungen und einem Buß- und Zwangsgeld vorgehen. Sollten sich die Eltern weiter gegen das Impfen des Kindes aussprechen, ist nicht klar geregelt, wie es weitergeht. Andere Möglichkeiten hat das Gesundheitsamt bei Lehrern und Betreuern. Wenn sie die Impfpflicht missachten, kann das Gesundheitsamt ein Arbeitsverbot aussprechen. Bis Ende Juli nächsten Jahres müssen für alle Kita-Kinder, Schüler, Lehrer und Betreuer Impfnachweise erbracht werden.

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