Kein 3G in der Wahlkabine

Geimpft, genesen oder getestet.

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Die 3-G-Regel gilt jetzt bundesweit fast überall in Innenräumen. Für Wahllokale bei der Bundestagswahl wohl aber nicht: Denn Wählen ist ein Grundrecht ist, sagt des NRW-Innenministerium. Dort rechnet man zwar mit einer Maskenpflicht, dazu soll die Corona-Schutzverordnung noch geändert werden – doch selbst ohne Maske ist das Wählen im Wahllokal wohl möglich. Wenn tatsächlich jemand die Maske verweigern sollte, dann rechnet man beispielsweise in Menden damit, dass das im Grundgesetz verankerte Wahlrecht vorgeht und derjenige dann ohne Maske wählen darf. So war es auch schon zur Kommunalwahl festgelegt, es gab diesen Fall aber nicht. Die Wahlkabine würde danach erneut desinfiziert. Ansonsten wird man wohl auf Dinge zurückgreifen, die sich schon bei der Kommunalwahl bewährt haben: Abstandsregel, Desinfektionsspender, desinfizierte Kugelschreiber, gut gelüftete Wahlräume sowie Einbahnstraßenregelung beim Zu- und Ausgang im Wahllokal.

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