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Am 19. Juni entscheidet dann der Rat. Durch eine Kastration soll unter anderem eine ungebremste Vermehrung und Verwahrlosung von Tieren verhindert werden.
Die Verordnung soll nun erweitert werden. Katzenbesitzer, die ihren Tieren Zugang ins Freie erlauben, müssten diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und tätowieren oder chippen lassen. Dies gilt nicht für Katzen, die jünger als fünf Monate sind. Wer die Kastrations- und Kennzeichnungsfrist verletzt, würde demnach ordnungswidrig handeln.
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