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"Jeder, der sterben möchte, soll das Recht dazu haben".
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"Jeder, der sterben möchte, soll das Recht dazu haben".

So lautet - vereinfacht gesprochen - das Urteil des Bundesgerichthofs zur Sterbehilfe.

Veröffentlicht: Mittwoch, 26.02.2020 13:16

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Aktive Hilfe ist zwar weiterhin verboten, den Patienten das tödliche Medikament zur Verfügung zu stellen, damit er es selbst einnimmt, aber nicht. Für Dr. Martin Junker vom Ärzteverbund Südwestfalen in Lüdenscheid ist das ein unverständliches Urteil:

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Martin Junkerunüberlegtes Urteil
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Der Arzt sieht außerdem die Gefahr, dass bei Sterbehilfevereinen Erbschleicher die neue Gesetzgebung für sich nutzen könnten.

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