
© Pixabay
© Pixabay
Anzeige
Aktive Hilfe ist zwar weiterhin verboten, den Patienten das tödliche Medikament zur Verfügung zu stellen, damit er es selbst einnimmt, aber nicht. Für Dr. Martin Junker vom Ärzteverbund Südwestfalen in Lüdenscheid ist das ein unverständliches Urteil:
Anzeige
Anzeige
Der Arzt sieht außerdem die Gefahr, dass bei Sterbehilfevereinen Erbschleicher die neue Gesetzgebung für sich nutzen könnten.
Anzeige