
© Quelle: Pixabay
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Die Iserlohner Verbraucherzentrale begrüßt eine Initiative aus Hamburg, die Gewährleistung länger greift - ohne dass der Kunde beweisen muss, dass das Gerät schon beim Kauf nicht in Ordnung war. Ingrid Höcker von der Verbraucherzentrale Iserlohn sagt:
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Derzeit kann ein Kunde jedes elektronische Gerät innerhalb eines halben Jahres beweisfrei beim Verkäufer reklamieren. Danach aber muss er in den meisten Fällen mittels eines Gutachtens belegen, dass sein Gerät bereits beim Kauf einen Mangel hatte. Die Justizmister der Bundesländer sollen demnächst darüber beraten, ob die beweisfreie Reklamation von 6 Monaten auf zwei Jahre angehoben wird.
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