Iserlohner Unternehmen muss Werbung anpassen

Das Iserlohner Unternehmen Medice darf für das homöopathische Mittel Meditonsin bei Erkältungskrankheiten nicht mehr mit bestimmten Werbeaussagen werben. Das Oberlandesgericht in Hamm hat am Dienstag (02.05.) deutlich gemacht, dass es die Auffassung des Landgerichts Dortmund teilt. Das Landgericht hatte Medice im Herbst zur Unterlassung bestimmter Aussagen verurteilt.

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Gemeint sind zum Beispiel Beschreibungen wie "rasche und zuverlässige Reduktion der Intensität der typischen Erkältungssymptome" auf der Homepage. Laut OLG vermitteln solche Aussagen nämlich den Eindruck, dass Meditionsin auf jeden Fall eine Linderung der Erkältungsssymptome bringt. Das OLG Hamm gibt damit dem Landgericht Dortmund Recht. Das Landgericht hatte Medice schon im Herbst untersagt, mit fal­schen Ge­sund­heits­ver­spre­chen für Meditionsin zu werben. Medice hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Kläger war die Verbraucherzentrale NRW.

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