
© Märkischer Kreis
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Ein 21-jähriger Drogendealer aus Iserlohn muss für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis - wegen unerlaubten Handels mit Beträubungsmitteln, so die Urteilsbegründung. Die Richter am Hagener Landgericht sind davon überzeugt: Er hat im Herbst 2017 in 14 Fällen Marihuana in Dortmund erworben und dann in Iserlohn gewinnbringend weiterverkauft. Der heute 21-jährige war in den letzten Jahren schon zweimal zu Jugendstrafen verurteilt worden.
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