Iserlohner Abfindungsaffäre hat ein juristisches Ende

Die sogenannte Iserlohner „Abfindungsaffäre“ hat in den vergangenen Jahren bundesweit für Aufsehen gesorgt. Jetzt hat der Fall sein juristisches Ende gefunden. 

Symbolbild Geld
© Radio MK/Yara Safear

Iserlohner Abfindungsaffäre: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil

Die sogenannte „Abfindungsaffäre“ rund um das Iserlohner Rathaus hat in den vergangenen Jahren nicht nur für Schlagzeilen in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im Mittelpunkt der Kontroverse: eine ungewöhnlich hohe Abfindung von rund 250.000 Euro, die ein Mitarbeiter des Ordnungsamts im Jahr 2019 beim Ausscheiden aus dem Dienst erhalten hatte. Jetzt hat der Fall sein juristisches Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts in letzter Instanz bestätigt und damit alle vorangegangenen Entscheidungen rechtlich untermauert. Die Richter erklärten die Abfindung endgültig für unrechtmäßig und bestätigten die Rückforderung der vollen Summe.

Urteil gegen Iserlohner Ex-Personalchef

Das Gericht sprach den damaligen Personalchef der Stadt Iserlohn der schweren Untreue schuldig. Die Unterschrift unter dem umstrittenen Abfindungsvertrag hatte er gemeinsam mit dem damaligen Bürgermeister geleistet. Laut Urteil hatte er seine dienstlichen Befugnisse überschritten und damit der Stadt Iserlohn einen erheblichen finanziellen Schaden zugefügt. Auch das Verhalten des begünstigten Mitarbeiters wurde rechtlich bewertet: Das Gericht erkannte in seiner Mitwirkung eine Beihilfe zur Untreue. Beide Urteile gelten nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun als endgültig. Der Bürgermeister stolperte damals über die Abfindungsaffäre. Er konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr belangt werden und ist mittlerweile verstorben. /YaS

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