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Der Bundesgerichtshof habe die Revision des Ex-Freundes verworfen, schreibt der Iserlohner Kreisanzeiger. Bei der Überprüfung seien keine Rechtsfehler gefunden worden. Das Landgericht Dortmund hatte den damals 27-Jährigen des Totschlags schuldig gesprochen und eine Haftstrafe von 13 Jahren verhängt.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine Ex-Freundin im Juni vor zwei Jahren erdrosselt und die Leiche anschließend verbrannt hatte.
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