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Iserlohn soll Folgen von Urteil zu Abschleppgebühren prüfen
© Radio MK/Raphaela Kossinis
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Iserlohn soll Folgen von Urteil zu Abschleppgebühren prüfen

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln sorgt für Fragen zu Abschleppkosten in Iserlohn. Die SPD-Fraktion im Stadtrat will jetzt wissen, wie viele Fälle betroffen sind und ob die Stadt fehlerhafte Bescheide stoppt.

Veröffentlicht: Freitag, 17.04.2026 06:52

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Abschleppkosten in Iserlohn im Fokus

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In Iserlohn könnten Falschparker und Stadtverwaltung bald mehr Klarheit über mögliche Abschleppkosten bekommen. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2026. Das Gericht hat nach Angaben der SPD-Fraktion die aktuelle Gebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für Abschleppmaßnahmen seit dem Jahr 2024 als rechtswidrig eingestuft. Demnach wurden zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln aufgehoben. Die Iserlohner SPD sieht deshalb auch mögliche Folgen für die heimische Stadtverwaltung und den städtischen Haushalt.

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SPD stellt Fragen an den Bürgermeister

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Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Iserlohn hat dazu eine offizielle Anfrage an Bürgermeister Michael Joithe gestellt. Darin will sie unter anderem wissen, wie viele Abschleppmaßnahmen bei ordnungswidrig geparkten Fahrzeugen seit dem 1. Januar 2024 in Iserlohn veranlasst wurden. Außerdem fragt die Fraktion nach den Summen, die in dieser Zeit festgesetzt, tatsächlich eingenommen oder noch nicht beigetrieben wurden. Nach Ansicht der SPD braucht es frühzeitig Transparenz über mögliche Risiken für den Haushalt. Auch der Finanzausschuss solle ein klares Bild über Einnahmen, Rückforderungen und weiteren Handlungsbedarf erhalten.

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Urteil aus Köln mit möglichen Folgen vor Ort

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Nach Darstellung der SPD beruht die aktuelle Rechtsunsicherheit auf einer fehlerhaften landesrechtlichen Regelung. Deshalb will die Fraktion auch wissen, ob die Stadt Iserlohn nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung die weitere Festsetzung oder Beitreibung entsprechender Kostenbescheide überprüft oder vorläufig ausgesetzt hat. Im Raum steht die Frage, was passiert, wenn Abschleppmaßnahmen aus Gründen der Verkehrsüberwachung weiter nötig sind, die Kosten aber nicht oder nur eingeschränkt geltend gemacht werden können. Das könnte nicht nur praktische Folgen für die Verwaltung haben, sondern auch finanzielle Auswirkungen für die Kommune. Ob und in welcher Höhe Iserlohn tatsächlich betroffen ist, ist nach den vorliegenden Informationen aber noch offen.

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Forderung nach möglichem Ausgleich durch das Land

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Ein weiterer Punkt der SPD-Anfrage richtet sich an das Land Nordrhein-Westfalen. Die Fraktion möchte wissen, ob die Stadtverwaltung angesichts der rechtlichen Unsicherheit einen finanziellen Ausgleich für mögliche Einnahmeausfälle, Erstattungsrisiken und zusätzlichen Verwaltungsaufwand einfordern will. Falls das nicht geplant ist, soll die Verwaltung das begründen. Eine Antwort der Stadt Iserlohn auf die Anfrage liegt bislang nicht vor. Damit ist auch noch nicht klar, ob laufende oder künftige Gebührenbescheide in Iserlohn vorerst gestoppt werden.

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Was bislang bekannt ist

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Das Verwaltungsgericht Köln hat laut der von der SPD angeführten Pressemitteilung vom 15. April 2026 zwei Gebührenbescheide der Stadt Köln aufgehoben. Dabei geht es nach dieser Darstellung um die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen seit 2024. Die Entscheidung betrifft damit eine landesrechtliche Gebührenregelung und könnte auch für andere Kommunen wichtig werden. Ob es weitere rechtliche Schritte gibt oder das Land seine Regelung anpasst, geht aus den vorliegenden Informationen noch nicht hervor. Ebenfalls offen ist bisher, welche konkreten Folgen das Urteil am Ende für Städte wie Iserlohn hat.

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