
© Symbolbild
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Vorgesehen war, dass nur Bändchen ausgegeben werden durften, wenn vorher der Kunde seinen Impf- oder Genesenennachweis sowie einen Personalausweis vorlegt. Und: es musste sichergestellt sein, dass die Bändchen nicht weitergegeben werden können - indem sie den Kunden eng ans Handgelenk angelegt werden. Die Stadt Iserlohn sagt: Leider haben sich nicht alle Ausgabestellen an diese Regeln gehalten. Deshalb sind die Bändchen ab sofort ungültig und die Einzelhändler müssen wieder jeden Kunden umfassend kontrollieren.
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