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Iserlohn hat im MK die höchsten Pro-Kopf-Schulden
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Iserlohn hat im MK die höchsten Pro-Kopf-Schulden

Die Städte im Märkischen Kreis weisen eine sehr unterschiedliche Schuldenlast auf. Spitzenreiter bei der Pro-Kopf-Verschuldung ist Iserlohn, Neuenrade ist am wenigsten belastet.

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Iserlohner mit 6.640 Euro Schulden pro Kopf

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Zum Ende des Jahres 2025 hatten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen Gesamtschulden in Höhe von rund 105 Milliarden Euro angehäuft. Das geht aus einer aktuellen Modellrechnung des Statistischen Landesamtes IT.NRW hervor. Für den Märkischen Kreis zeigt sich anhand der detaillierten Daten ein starkes Gefälle zwischen den 15 Städten und Gemeinden. Während in Iserlohn rein rechnerisch 6.647 Euro Schulden auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner fallen, sind es in Neuenrade lediglich 502 Euro.

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Hemer und Altena ebenfalls hoch verschuldet

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Auch Hemer mit 5.347 Euro und Altena mit 5.249 Euro weisen im Kreisvergleich eine recht hohe finanzielle Belastung auf. Zu den Städten mit einer vergleichsweise soliden Ausgangslage gehört neben Neuenrade auch Schalksmühle mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von lediglich 851 Euro. Für Verwaltung und Politik ist diese erweiterte Statistik besonders wichtig, da sie einen realistischen Vergleich der Finanzlage ermöglicht.

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Der Blick über die MK-Kreisgrenzen

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NRW-weit gibt es ebenfalls extreme Abweichungen in Sachen Pro-Kopf-Verschuldung. So verzeichnete die kreisfreie Stadt Mülheim an der Ruhr Ende 2025 mit mehr als 11.600 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Bundesland. Bei den NRW-Landkreisen ist der Kreis Mettmann mit 6.800 Euro pro Kopf am stärksten belastet.

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So wurden die Schulden ermittelt

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Die Berechnung basiert auf den sogenannten integrierten Schulden. Dabei werden neben den reinen kommunalen Kernhaushalten auch ausgegliederte städtische Betriebe berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise öffentliche Kulturbetriebe, Bäder oder Ver- und Entsorgungsunternehmen. Landesweit entfallen rund 59 Prozent der Schulden auf die Kernhaushalte, der Rest verteilt sich auf diese Extrahaushalte und Beteiligungen.

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