Infos zur Schweinepest
Veröffentlicht: Dienstag, 13.10.2020 14:54
Bei uns im Märkischen Kreis gibt es zwar noch keinen akuten Fall der afrikanischen Schweinepest - aber es hängen bereits Merkblätter in unseren Wäldern.
Darauf steht, was was wir tun sollen, wenn wir ein totes Wildschwein entdecken: nämlich nichts anfassen und den Fund sofort melden. Die Merkblätter stammen vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz. Sie hängen jetzt vorsorglich auch in unseren Wäldern, weil der erste deutsche Schweinepest-Fall vor gut einem Monat (10.09.) in Brandenburg aufgetreten war. Ein Merkblatt des Märkischen Kreises ist auch an Jäger und Schweinehalter verschickt worden, damit sie vorbeugende Hygiene-Maßnahmen treffen können. Bis jetzt sind in ganz Deutschland bei Hausschweinen noch keine Krankheitsfälle aufgetreten. Für die Tiere endet die Schweinepest tödlich - auf Menschen ist sie nicht übertragbar.
HIER das Merkblatt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Merkblatt des Märkischen Kreises:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Eine Impfung gegen die ASP ist nicht möglich! Die ASP ist nicht auf andere Tierarten oder den Menschen übertragbar. Der Erreger wurde vermutlich 2007 aus Afrika nach Georgien über Speisereste eingeschleppt und hat sich seitdem über die transkaukasischen Länder nach Russland ausgebreitet. Mittlerweile hat sich das Virus über Weißrussland und der Ukraine bis in die EU verbreitet. Am 07.09.2020 wurde das erste Wildschwein westlich der Oder in Brandenburg positiv getestet. Inzwischen wurden weitere Reagenten nachgewiesen.
Die Verbreitung kann indirekt über die illegale Verfütterung von Speiseresten u. Aufbruch, sowie direkt über lebende Wild- u. Hausschweine erfolgen. In rohem Fleisch oder gepökelten, geräucherten Fleischwaren ist das Virus monatelang haltbar. Auch ist eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich. Auf diesem Weg ist bei Reisen in betroffene Gebiete eine Verschleppung über große Entfernungen möglich.
Seit dem Ausbruch der ASP in Südbelgien wurden auch in NRW umfangreiche Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Ausbruch der ASP Ergriffen. So wurden in Zusammenarbeit mit derm Land, der Landwirtschaft und der Fleischverarbeitenden Wirtschaft zwei Organisationen zur Abwehr von Tierseuchen aufgebaut. Die Tierseuchen-Vorsorgegesellschaft mbH und die Wildseuchen-Vorsorgegesellschaft mbH stehen in NRW zur Verfügung um im Seuchenfall mit Fachleuten und Ausrüstung schnelle Unterstützung zu leisten.
Der Märkische Kreis unterhält in Zusammenarbeit mit der Stadt Menden bei der freiwilligen Feuerwehr Menden ein Logistikzentrum.Von hier aus können kurzfristig Personen für die Seuchenbekämpfung ausgerüstet und in Einsatz gebracht werden. Zudem wird zusammen mit dem THW Ortsverband Iserlohn eine Fahrzeug-Desinfektionsanlage bereitgehalten. Bei der Feuerwehr Iserlohn ist ein Vorrat an Flächen-Desinfetionsmitteln eigelagert. Es werden regelmäßige Übungen mit den Partnern hier im Kreis und auch kreisübergreifend durchgeführt.
Welche Maßnahmen können Jäger vorbeugend ergreifen?
Höchste Vorsicht bei Jagdreisen in Gebiete mit ASP-Vorkommen oder ASP-Verdacht. Gründliche Desinfektion der gesamten Jagdausrüstung ( Schuhwerk, Bekleidung, Jagdmesser u. sonstige Ausrüstung). Verzicht auf das Mitbringen von Jagdtrophäen, Wildschweinschwarten oder von Fleischprodukten (auch Wurst oder Schinken). Zur Begrenzung der hiesigen Population sind hier Wildschweine verstärkt zu bejagen. Insbesondere sollte in die Jugendklasse eingegriffen werden, dabei ist der Elterntierschutz zu beachten. Weiträumig angelegte, revierübergreifende Jagden führen zu den besten Erfolgen. (Dieses Jahr werden derartige personalintensive Jagden durch die aktuellen Restriktionen zur Bekämpfung der Coronainfektion des Menschen sehr schwierig). Aufbruch von Schwarzwild, Speiseabfälle, Schlachtreste usw. dürfen nicht zur Kirrung (Anlockfütterung) verwendet werden. Zur Früherkennung ist die kontinuierliche Beteiligung an Überwachungsprogrammen (Monitoring) entsprechend der amtlichen Vorgaben unbedingt erforderlich. Alle Jäger sind aufgerufen Blutproben von Erlegten Wildschweinen auf ASP untersuchen zu lassen. Möglichst jedes als Fallwild gefundene Stück Schwarzwild sollte zur Untersuchung auf ASP gebracht werden. Schweißproben (EDTA-Blut oder Serum) oder sonstige bluthaltige Leibesflüssigkeiten sind als Probenmaterial besondes gut geeignet. Falls kein Blut zu finden ist, eignen sich besonders bluthaltige Organe wie die Milz und die Leber zur Untersuchung. Bei Auffälligkeiten wie vermehrtes Auffinden von Fallwild, abgekommene Tiere, fehlende Scheu, besondere Merkmale an erlegten Stücken usw. ist unverzüglich das Veterinäramt informieren.
Was müssen Schweinehalter, die auch Jäger sind, zur Seuchenvorsorge beachten?
+ Konsequentes Hygienemanagement auf dem Betrieb durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen gemäß Schweinehaltungshygieneverordnung.
+ Jeder Kontakt von Hausschweinen zu Blut bzw. blutverunreinigten Gegenständen ist zu unterbinden.
+ Niemals mit Jagdbekleidung/ -Ausrüstung oder Hunden in den Stall gehen.
+ Nach der Jagd darf der Stall erst nach gründlicher Reinigung (Dusche und Kleiderwechsel) betreten werden.
+ Striktes Fernhalten von lebenden aber auch erlegten Wildschweinen vom Betrieb.
+ Kein Wildschwein darf auf dem Betrieb aufgebrochen oder in Wildkammern am Betrieb aufgenommen oder versorgt werden.