
So sind viele Betriebe erneut gezwungen, Kurzarbeit anzumelden. Diese Unternehmen müssen dabei aber einige Punkte beachten - darauf weist die Arbeitsagentur in Iserlohn hin. Sollte das Unternehmen in den vergangenen drei Monaten kein Kurzarbeitergeld bezogen haben, so muss der erneute Arbeitsausfall wieder schriftlich oder elektronisch angezeigt werden. Das gilt auch, wenn die Kurzarbeit ursprünglich für einen längeren Zeitraum bewilligt war.
Eine Kurzarbeit-Anzeige für den laufenden Monat ist noch bis zum 30. November möglich. Weihnachtsgeld wird bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht berücksichtigt - und kann damit auch nicht erstattet werden.
Gemeinsame Info-Hotline von Arbeitagentur Iserlohn und Jobcenter Märkischer Kreis: 0800 4 5555 20