Impftermin-Vergabe: so läuft's
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.01.2021 09:58
Erst wird zur Zeit bei uns im Märkischen Kreis in den Senioren- und Pflegeheimen gegen Corona geimpft - danach sind auch die Über-80-Jährigen in den Impfzentren an der Reihe.
Geimpft werden zunächst diejenigen, die einen Termin vereinbart haben. Möglich ist das online oder per Telefon - und zwar ab Montag, den 25.Januar 8 Uhr. In den Impfzentren soll ab dem 1.Februar gegen das Coronavirus geimpft werden: Bei uns im Märkischen Kreis zunächst im Impfzentrum Lüdenscheid. Voraussetzung für eine Terminvergabe ist ein Schreiben, das alle Berechtigten in den kommenden Tagen erhalten sollen. In Westfalen-Lippe sind das etwa 300.000 Menschen. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe weist darauf hin, dass eine Terminvergabe vor dem 25. Januar nicht stattfindet - es es gibt auch keine Wartelisten.
Wer sich gegen das Coronavirus in einem Impfzentrum impfen lassen möchte, muss folgende Vorgehensweise und Hinweise beachten:
Terminvereinbarung:
Wer geimpft werden möchte, muss impfberechtigt sein. In der ersten Phase sind dies Personen, die 80 Jahre oder älter sind. Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt in Westfalen-Lippe ab 25. Januar zum einen online unter https://www.116117.de/de/index.php. Darüber hinaus werden Termine auch unter den kosten-freien Telefonnummern 116 117 und ausschließlich in Westfalen-Lippe auch unter 0800 116 117 02 (täglich von 8 bis 22 Uhr) vergeben. Halten Sie am besten Stift und Papier bereit, um den Termin und ggfs. weitere Informationen zu notieren. Die Terminvereinbarung können auch Ange-hörige oder Vertrauenspersonen übernehmen. Um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten, wird neben dem Termin für die Erstimpfung auch ein weiterer Termin für die zweite Schutzimpfung vereinbart. Wichtig: Zu Beginn kann es aufgrund der großen Nachfrage zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Bitte haben Sie Geduld. Die Kapazitäten der Impfzentren werden der äußerst dynamischen Entwicklung bei der Impfstoffzulassung und -produktion angepasst und nach und nach ausgeweitet – abhängig vor allem von den zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen.
Im Impfzentrum:
Dort wird zunächst die Impfberechtigung überprüft. Das erfolgt bei den Senioren mittels Personalausweis. Neben dem Ausweis sollten Bürger auch ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) und ihren Impfpass mitbringen. Außerdem sollten sie unbedingt einen Mund-Nasen-Schutz tragen, denn auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften während der Corona-Pandemie. Bevor es mit der Impfung losgeht, erhalten die Impflinge die Möglichkeit, sich noch einmal ausführlich über die Impfung zu informieren und sich von einem Arzt beraten zu lassen. Die Impfung wird dann von einem Arzt oder medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Anschließend können die Bürger noch ca. 30 Minuten zur Nachbeobachtung im Impfzentrum verbleiben. Die Impfung wird in den Impfpass eingetragen, sollte dieser nicht vorhanden sein, erhalten die Bürger eine Impfbescheinigung. Die zweite Schutzimpfung erfolgt nach ca. drei Wochen und ist notwendig, damit der Impfstoff seine volle Wirksamkeit erhält. Die zweite Impfung findet ebenfalls im Impfzentrum statt und läuft genau wie die erste Impfung ab. Ausführliche Informationen zu allen Themen rund um das Coronavirus, auch zur Schutzimpfung, finden Interessierte unter https://www.corona-kvwl.de/