
© Foto: Alexander Bange / Märkischer Kreis
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Der Märkische Kreis erklärt deswegen: Wer aus einer der Sondergruppen stammt und in Lüdenscheid gebucht hat, muss den Termin auch dort wahrnehmen. Es gibt kein automatisches Ausweichen nach Iserlohn. Zu diesen Sondergruppen zählen zum Beispiel bestimmte Berufsgruppen, pflegende Angehörige oder Begleiter von Schwangeren und Attest-Patienten. Das Problem: die Termine werden extra so freigegeben, dass kein Impfstoff verfällt. Wer den Termin in Lüdenscheid gebucht hat, muss sich auch dort impfen lassen.
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