
Märkischer Kreis verzeichnet 2025 rund 11.500 Schwerbehindertenanträge
Im Märkischen Kreis werden immer mehr Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt. Im vergangenen Jahr gingen beim Kreis rund 11.568 Erst- und Änderungsanträge ein - ein Plus von 6,47 Prozent gegenüber 2024. Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis bekommen und damit verschiedene Nachteilsausgleiche nutzen, etwa im Job, beim Fahren mit Bus und Bahn oder bei der Steuer. Der Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Märkischen Kreises in Altena ist für die Feststellung der Schwerbehinderung zuständig und prüft die Anträge gemeinsam mit Ärzten und Gutachtern.
Umfangreiche Prüfverfahren durch Fachdienst in Altena
Der Anstieg der Antragszahlen bedeutet auch mehr Arbeit für den Fachdienst Schwerbehindertenrecht in Altena. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden behandelnde Ärzte um Befundberichte gebeten und die medizinischen Unterlagen durch einen ärztlichen Gutachter nach der Versorgungsmedizin-Verordnung beurteilt. Daraufhin wird der Grad der Behinderung festgesetzt und sogenannte Merkzeichen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen zuerkannt. Zusätzlich wurden im vergangenen Jahr 2.438 bestehende Feststellungsbescheide überprüft, etwa bei Erkrankungen wie bestimmten Krebserkrankungen oder psychischen Erkrankungen, die sich erfahrungsgemäß bessern können.
Mehr Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplätze
Auch Anträge auf Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplätze nahmen deutlich zu. Die Fachstelle bearbeitete 91 Anträge auf Zuschüsse für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen schwerbehinderter Arbeitnehmer - das sind 42 Prozent mehr als im Vorjahr (64 Anträge). Die Art der Gestaltung ergibt sich aus der Tätigkeit und den behinderungsbedingten Einschränkungen der Arbeitnehmenden. Zum Beispiel wurden Hebehilfen, höhenverstellbare Werkbänke oder spezielle Hilfsmittel für blinde Arbeitnehmende bezuschusst.
Kündigungsschutz und Arbeitsplatz-Unterstützung im MK
Schwerbehinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz - vor Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber beim LWL-Inklusionsamt Arbeit die Zustimmung einholen. Im Märkischen Kreis (ohne Iserlohn) gingen im vergangenen Jahr 170 Anträge auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmenden ein. Das waren deutlich weniger als in den Jahren 2023 (203 Anträge) und 2024 (209 Anträge), als es einige Massenkündigungen gab. In den überwiegenden Fällen konnte eine gütliche Einigung erzielt werden.Menschen mit Behinderungen können verschiedene Schutzrechte und Leistungen in Anspruch nehmen - nicht nur bei der Arbeit, sondern auch im täglichen Leben. Der Märkische Kreis bietet umfassende Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung. Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Homepage des Märkischen Kreises. Die Stadt Iserlohn hat eine eigene Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf.