
© Radio MK
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Es ist demnach ausgeschlossen, dass die Tiere getötet oder gequält wurden. Das ist das vorläufige Ergebnis einer pathologischen Untersuchung. Eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz scheidet aus. Jetzt handelt es sich nur noch um eine Ordnungswidrigkeit wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Beseitigung von Tierkörpern. Mitarbeiter der Autobahnmeisterei hatten am vergangenen Freitag die beiden toten Hundewelpen auf dem Rastplatz "Leckerhorst" an der A 46 gefunden.
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