
Hotels verklagen Reiseportal
An der Sammelklage gegen das Reiseportal Booking.com beteiligen sich auch Hotels aus dem Märkischen Kreis. Sie fordern Schadenersatz für die jahrelang erzwungene Preisbindung in einer sogenannten Bestpreisklausel. Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer abseits der Plattform, etwa auf der eigenen Website, günstiger anbieten durften. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024, wonach sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig seien.
Hotels im Märkischen Kreis beteiligen sich
Bei der Klage beteiligt haben sich zum Beispiel die Sportalm Gipfelglück in Lüdenscheid und das Romantik Hotel Neuhaus in Iserlohn. Andere, wie zum Beispiel das Campus Garden Businesshotel in Iserlohn, spielen noch mit dem Gedanken mitzumachen.
Hotels fordern Schadenersatz
Für Reisende hat der Rechtsstreit keinerlei Auswirkungen mehr. Die Hotels klagen jedoch um den verlorenen Gewinn durch die Preisbindung zurückzubekommen. Ziel der Klage ist es, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten. Wegen der großen Resonanz wurde die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert.