Hohe Strafen für zu frühes Böllern

Erst ab Mitternacht dürft ihr Feuerwerkskörper abbrennen.

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Wer davor schon böllert muss mit erheblichen Strafen rechnen. Bis zu 2.600 Euro kann euch das zu frühe Böllern im Extremfall kosten, so das Ordnungsamt Schalksmühle.

Ein solche Strafe wurde in Schalksmühle aber bisher noch nie ausgesprochen. Das Abbrennen von verbotenen Feuerwerkskörpern ohne CE-Siegel kann übrigens sogar mit einer Haftstrafe enden: Im Extremfall können Gerichte ein Haftstrafe bis zu 3 Jahren aussprechen.

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