Höhere Strafen für Gaffer, die Fotos machen

Das Fotografieren und Filmen von Unfalltoten ist künftig eine Straftat:

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Eine entsprechende Gesetzesverschärfung hat jetzt der Bundestag beschlossen. Die Gewerkschaft der Polizei im Märkischen Kreis (GdP) begrüßt diese Entscheidung. Michael Kaufhold von der GdP sagt:

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Wer Unfalltote fotografiert oder filmt, muss jetzt mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Bislang hat das Strafrecht nur lebende Unfallopfer geschützt.

Auch das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt ist künftig eine Straftat. Der Bundestag hat jetzt eine entsprechende Verschärfung des Gesetzes gegen das sogenannte „Upskirting“ beschlossen. Michael Kaufhold von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Märkischen Kreis hält auch das für eine gute Entscheidung:

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Nach bisheriger Rechtslage war das „Upskirting“ meist keine Straftat. Wer anderen heimlich unter den Rock oder in den Ausschnitt fotografiert, muss künftig mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

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