Hochwasserschäden: Keine eigenmächtigen Baumaßnahmen
Veröffentlicht: Freitag, 20.08.2021 10:35
Der Märkische Kreis warnt davor, nach den Hochwasserschäden in Selbsthilfe mehr als nur provisorische Baumaßnahmen zu ergreifen.

Das gilt vor allem für die besonders betroffene Stadt Altena. Schlimmstenfalls müssen die Bauten auf Kosten der Betroffenen wieder abgerissen werden. Insbesondere darf nicht eigenmächtig in oder an Gewässer gebaut werden, so der Kreis. Dadurch könnten neue Abflusshindernisse geschaffen werden. Dieser Gefahr muss – nicht zuletzt mit Blick auf weitere Niederschläge – vorgebeugt werden. Betroffene werden gebeten, sich an die Stadt Altena zu wenden, um das weitere Verfahren für den jeweiligen Einzelfall abzustimmen.
Schäden an Bauwerken: Die Beseitigung von Schäden an Gebäuden, die Wiederbefestigung von Grundstücksflächen oder die Wiederherstellung von Brücken, Zäunen etc. kann je nach Fallgestaltung eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach Wasserrecht erforderlich machen. Einige Maßnahmen werden zudem unmittelbar über die Stadt Altena ergriffen. Wo Gebäudefundamente unterspült worden sind und die Gefahr eines Einsturzes oder Abrutschens in Gewässer besteht, entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Altena über die notwendigen Maßnahmen. Bei der Beurteilung des akuten Handlungsbedarfs wird die Stadt personell durch Fachpersonal der Kreisverwaltung unterstützt. Soweit in ein Gewässer (z. B. einen Bachlauf) eingegriffen werden muss, um Grundstücke (wieder) nutzen zu können, ist folgendes zu beachten: Bauliche Anlagen in oder an Gewässern ohne wasserwirtschaftlichen Zweck (wie z. B. Brücken, Stege, Leitungen oder Zäune) bedürfen oft einer wasserrechtlichen Genehmigung. Ansprechpartnerin ist insoweit die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises. Die Wiederherstellung von Uferkanten oder die Beseitigung von Abflusshindernissen in Gewässern fallen in der Regel unter die städtische Gewässerunterhaltungspflicht. Die Schadensfälle werden hier zunächst von der Stadt, mit Unterstützung durch die Kreisverwaltung, erfasst und anschließend bearbeitet.