
Hochwasserhilfen im MK: Antragsfrist endet
Am 30. Juni läuft die Frist ab, um finanzielle Hilfen für Schäden aus der Hochwasserkatastrophe 2021 zu beantragen. Darauf weist die Stadt Altena hin. Die Stadtverwaltung ruft Grundstückseigentümer dazu auf, ihre Ansprüche schnellstmöglich zu sichern.
Veröffentlicht: Donnerstag, 18.06.2026 05:43
Frist für Hochwasserhilfen endet am 30. Juni
Wer beim Starkregen im Juli 2021 in Altena Schäden an seinem Besitz erlitten hat, kann nur noch bis Ende Juni staatliche Hilfen beantragen. Die Stadtverwaltung appelliert an private und gewerbliche Eigentümer, auch nach nicht offensichtlichen Schäden zu suchen. So könnten etwa Kanäle, Leitungen oder Bauwerke unter Grundstücken betroffen sein, auch wenn das eigentliche Gebäude intakt erscheint. Um eine mögliche Förderung in Höhe von 80 Prozent nicht verfallen zu lassen, wird zu einer zeitnahen Meldung geraten.
Schnell noch aktiv werden
Die Stadt Altena ist für die Bearbeitung und Auszahlung der Fördermittel nicht zuständig, möchte die Bürger aber vor finanziellen Nachteilen bewahren. Ein Problem für die Kommune: Das Land wird erst nach dem 30. Juni final klären, wo genaue kommunale Verantwortlichkeiten bei den Gewässern liegen. Da momentan noch unklar ist, welche Reparaturen in die städtische oder private Zuständigkeit fallen, rät die Stadtverwaltung allen Betroffenen, vorsorglich selbst aktiv zu werden.
Gutachten können nach Fristende nachgereicht werden
Für den Erst-Antrag ist laut Verwaltung noch kein detaillierter Kostenvoranschlag oder ein Gutachten nötig. Die Summe soll nach bestem Wissen geschätzt werden, genaue Planungsunterlagen lassen sich später nachreichen. Die offizielle Antragstellung sowie weitere Informationen zum Förderprogramm laufen direkt über das Portal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Wiederaufbau. Für die Hauptgewässer auf dem Stadtgebiet hat Altena in der Zwischenzeit eigene Hochwasserschutzkonzepte erarbeiten lassen. Aktuell befindet sich die Kommune in der konkreten Objektplanung für diese Wasserläufe. Die abschließende Zuordnung der Fördermittelkulisse durch das Land NRW steht jedoch noch aus. Antragstellung und Fördermittelmanagement gibt es auf einer extra Seite.