Hilfslieferungen können auch Sonntags kommen

Die Aufräumarbeiten nach dem Unwetter müssen auch am Sonntag weiterlaufen.

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Und so wurde für Hilfslieferungen und andere Hilfsfahrten mit schweren Fahrzeugen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot zeitweise aufgehoben. Darauf weisen die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer sowie der CDU-Bundestagsabgeordnete Matthias Heider aus Lüdenscheid hin. So können Hilfslieferungen in den Märkischen Kreis und aus ihm heraus mit LKW mit über 7,5 Tonnen Gewicht auch sonntags transportiert werden. Unter der Woche sind die schweren Fahrzeuge im eigenen Betrieb im Einsatz. Deshalb bleibt für solche Hilfslieferungen oft nur der Sonntag. Die Ausnahmeregelung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gilt aktuell bis zum 1. August. Damit entfallen bürokratisch aufwändige Einzelgenehmigungen, so Heider in einer Stellungnahme.

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