
Besonders betroffen sind diejenigen, die ihre Geschäfte zumachen mussten - wie zum Beispiel Friseure und Kosmetikerinnen. Das NRW-Wirtschaftsministerium hat dafür ein Soforthilfeprogramm eingerichtet. Und das ist auch dringend nötig, sagt der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Dirk Jedan:
Handwerksbetriebe, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind, können sich bei der Kreishandwerkerschaft und bei der Handwerkskammer Südwestfalen über mögliche Soforthilfen beraten lassen. Anträge können bis zum 30. April gestellt werden.
Der Kontakt:
Handwerkskammer Südwestfalen: 02931-8770
Formulare sind hier abrufbar.
Eckpunkte des Soforthilfe-Programms: Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Bis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Bis 25.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) durch die Landesregierung NRW.