
Laub auf Gehwegen: Wer muss fegen?
Mit dem Herbstlaub kommt auch die Pflicht, Gehwege von Blättern zu befreien. Laut der Verbraucherzentrale NRW liegt diese Verantwortung in der Regel bei den Hauseigentümern. Wenn die Gemeinde die Kehrpflicht auf die Eigentümer übertragen hat, müssen diese dafür sorgen, dass die Wege frei von Laub und sicher sind. Eigentümer können die Aufgabe an Mieter weitergeben, dies muss jedoch im Mietvertrag festgehalten sein. Wichtig: Hauseigentümer müssen kontrollieren, ob die Mieter ihrer Pflicht nachkommen, da sie im Schadensfall haftbar gemacht werden können.
Versicherungsschutz bei Unfällen mit Herbstlaub
Kommt es zu einem Unfall durch nasses Laub, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Eigentümers oder Mieters, sofern die Immobilie selbst bewohnt wird. Bei vermieteten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schadensfall. Allerdings prüfen Gerichte im Streitfall, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre oder ob der Betroffene durch eigenes Verhalten mitverantwortlich ist. Es gibt keine festen Regeln, wie oft gefegt werden muss, doch regelmäßige Kontrolle ist entscheidend.
Laub richtig entsorgen: Was ist erlaubt?
Die Entsorgung von Herbstlaub sollte umweltgerecht erfolgen. Die Biotonne oder der eigene Kompost sind die besten Optionen. Viele Gemeinden bieten spezielle Laubsäcke oder Sammelstellen an, die in den kommunalen Abfallkalendern aufgeführt sind. Stark verschmutztes oder von Pilzen befallenes Laub kann in kleinen Mengen über die Restmülltonne entsorgt werden. Wichtig: Das Verbrennen von Laub ist in NRW verboten und gilt als Ordnungswidrigkeit.
Laub im Garten: Nützlich statt lästig
Im Garten kann Laub aber auch sinnvoll genutzt werden. Unter Bäumen, auf Gemüsebeeten oder in Staudenbeeten schützt es den Boden vor Erosion und speichert Nährstoffe. Ein Laubhaufen in einer Gartenecke bietet Igeln und Insekten einen idealen Unterschlupf für den Winter. Auf dem Rasen hingegen sollte Laub entfernt werden, da es das Gras erstickt und gelb werden lässt. Wer einen Komposthaufen hat, kann Laub und Zweige schichten, um nährstoffreichen Humus für den Frühling zu gewinnen.
Laubbläser: Lärm und Regeln
Laubbläser sind praktisch, aber laut. Ihre Nutzung ist nur zu bestimmten Uhrzeiten erlaubt, die von den Kommunen geregelt werden. Mit Lautstärken von bis zu 110 Dezibel können sie so laut sein wie eine stark befahrene Straße. Wer außerhalb der erlaubten Zeiten Laubbläser einsetzt, riskiert Beschwerden beim Ordnungsamt. Eine umweltfreundliche und leisere Alternative ist der klassische Rechen, der auch nach Feierabend genutzt werden darf.
Auf was Autofahrer in der Herbstzeit achten sollten, hat uns der ADAC verraten.
Autor: Manfred Uhl

